Pfarrei St. Anna

Katholische Kirche in Schwerin, Rehna und Gadebusch


Trauung

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Eine Hochzeit ist ein herausragendes Ereignis. Mit der Entscheidung, kirchlich zu heiraten, gehen Sie als Brautleute den Bund der Ehe auch vor Gott ein. Der Ehebund wird im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes geschlossen. Die Ehe zwischen zwei getauften Christen ist ein Sakrament, das sich die Brautleute gegenseitig spenden.

Wie kann ich mich für die Trauung anmelden?
Wenn Sie den Entschluss gefasst haben zu heiraten, melden Sie sich zunächst möglichst frühzeitig im Pfarrbüro. Geben Sie einen Wunschtermin an und, in welcher Kirche Sie heiraten möchten. Das Pfarrbüro kann dann prüfen, ob zum gewünschten Zeitpunkt ein Priester zur Verfügung steht und ob die gewünschte Kirche noch frei ist. Ein Priester wird dann mit Ihnen ein Brautgespräch führen, bei dem das sog. „Trauprotokoll" ausgefüllt wird. Bitte warten Sie erst die Bestätigung des Pfarrbüros und das Brautgespräch ab, bevor Sie das endgültige Datum ihren Familien und Freunden bekannt geben. Einige Wochen oder Monate vor der Trauung können Sie mit dem Priester die weiteren Einzelheiten zur Gestaltung des Traugottesdienstes besprechen.
Sollten Sie ihren Wohnort in einer anderen Pfarrei haben, aber in einer unserer Kirchen heiraten, wenden Sie sich bitte zuerst an das Büro Ihrer Wohnortpfarrei und fragen dann die Verfügbarkeit unserer Kirche an.
Sollten Sie in unserer Pfarrei wohnen, aber an einem anderen Ort heiraten, wenden Sie sich an unser Pfarrbüro.
Soll Ihre Trauung von einem auswärtigen Priester oder Diakon begleitet werden, geben Sie dies bitte bei Ihrer Anfrage im Pfarrbüro an.

Wann und wo kann die Hochzeit stattfinden?
Trauungen können das ganze Jahr über gefeiert werden. Lediglich am Karfreitag und Karsamstag ist die Feier der Trauung ausgeschlossen. Den Trautermin und die Uhrzeit können Sie mit dem jeweiligen Priester vereinbaren.
Trauungen finden in der Regel in den katholischen Kirchen unserer Pfarrei statt. Ausnahmen davon sind in begründeten Fällen möglich, etwa, wenn Ihr Partner oder ihre Partnerin einer anderen christlichen Konfession angehört, in deren Kirche Sie heiraten möchten. Eine kirchliche Trauung außerhalb einer Kirche ist nicht möglich.

Was ist, wenn mein Partner oder meine Partnerin nicht katholisch ist?
Als Mitglied der katholischen Kirche können Sie unabhängig von der Konfession oder Religion ihrer Partnerin oder ihres Partners im Rahmen eines kirchlichen Gottesdienstes heiraten. Dafür wird lediglich das Einverständnis ihrer Partnerin oder ihres Partners vorausgesetzt. Die Einzelheiten zum Gottesdienstablauf besprechen Sie mit dem trauenden Priester.
Für Brautleute, bei denen ein Partner evangelisch ist, gibt es zudem die Möglichkeit einer gemeinsamen Traufeier, bei der neben einem katholischen Geistlichen auch ein evangelischer Pastor oder eine Pastorin mitwirken. Für orthodoxe Christen ist dies leider nicht möglich. Die orthodoxen Kirchen verlangen eine Trauung nach orthodoxem Ritus.

Wie läuft der Traugottesdienst ab?
Den genauen Ablauf des Gottesdienstes besprechen Sie mit dem trauenden Geistlichen. In der Regel finden die Trauungen in einem feierlichen Traugottesdienst (Wortgottesdienst) statt. Brautpaare, bei denen beide Partner katholisch sind, können im Rahmen einer Eucharistiefeier („Brautmesse", „Brautamt") getraut werden.
Für den Traugottesdienst können Sie in der Vorbereitung nach Bibelstellen suchen, die Ihnen für die Trauung als passend erscheinen. Auch sollten Sie sich über die musikalische Gestaltung Gedanken machen.Bei der Anmeldung können sie auch gerne schon mitteilen, ob Sie einen Organisten/Musiker aus der Familie o.ä. mitbringen möchten oder ob die Pfarrei (nach Möglichkeit) jemanden stellen soll. Wichtig ist hierbei, dass die Musik dem Rahmen eines Gottesdienstes angemessen ist.

Wer kann Trauzeuge sein?
In der Trauung gibt es zwei Trauzeugen, die später durch ihre Unterschrift beglaubigen, dass die Trauung stattgefunden hat. Trauzeuge kann jeder sein, unabhängig von seiner Konfession oder Religion. Das Mindestalter für Trauzeugen beträgt 16 Jahre.

Wann ist eine kirchliche Trauung nicht möglich?
Die Ehepartner geben sich bei der Trauung das Versprechen der Treue auf Lebenszeit. Daher ist nach katholischem Recht eine kirchliche Trauung in der Regel nicht möglich, wenn einer der Partner vorher schon verheiratet war. Trifft dies für Sie zu, sprechen Sie bitte frühzeitig mit einem der Priester. In bestimmten Fällen ist hier kirchenrechtlich eine Ausnahme möglich. Weitere Trauhindernisse sind z.B. Minderjährigkeit, Wohnsitzlosigkeit oder die nicht gegebene oder nicht gewollte Möglichkeit, Kinder zu bekommen. Von Hindernissen dieser Art kann eine Dispens (Ausnahmegenehmigung) beantragt werden. Auch dies ist im Gespräch mit einem Geistlichen zu klären.

 

 


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